Strom vom eigenen Dach direkt an Nachbarn und Familie: Privater Stromhandel wird möglich

Privater Stromhandel wird in Niederösterreich möglich: PV-Strom direkt mit Familie, Nachbarn oder anderen Verbrauchsstellen teilen und verkaufen.

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Wer mit einer Photovoltaikanlage mehr Strom produziert, als er selbst verbraucht, bekommt künftig deutlich mehr Möglichkeiten. Seit 1. Oktober 2026 schafft das neue Elektrizitätswirtschaftsgesetz die rechtliche Grundlage dafür, selbst erzeugten Strom direkt mit anderen Personen zu teilen oder zu verkaufen. Ab 5. Oktober sollen die neuen Modelle praktisch umgesetzt werden können.

Strom vom eigenen Dach direkt an Nachbarn und Familie: Privater Stromhandel wird möglich
Strom vom eigenen Dach direkt an Nachbarn und Familie: Privater Stromhandel wird möglich

☀️ Der Strom vom eigenen Dach bekommt damit neue Wege.

Viele Besitzer einer Photovoltaikanlage kennen die Situation: An sonnigen Tagen produziert die Anlage deutlich mehr Energie, als im eigenen Haushalt gerade benötigt wird. Der überschüssige Strom wird bislang häufig ins öffentliche Netz eingespeist und an einen Energieversorger beziehungsweise eine Abnahmestelle verkauft.

Mit dem sogenannten Peer-to-Peer-Stromaustausch entsteht nun eine zusätzliche Möglichkeit: Selbst erzeugter Strom kann auf vertraglicher Basis direkt mit anderen Personen geteilt oder an diese verkauft werden.

Strom direkt an Familie oder Nachbarn weitergeben

Das Modell ist vor allem für private Haushalte interessant. Denkbar ist beispielsweise, dass jemand mit einer größeren PV-Anlage überschüssigen Solarstrom an Familienmitglieder oder Nachbarn weitergibt.

Der Strom kann dabei verschenkt oder zu einem zwischen den Beteiligten vereinbarten Preis weitergegeben werden.

Ein wesentlicher Unterschied zu klassischen Energiegemeinschaften: Für einen Peer-to-Peer-Vertrag muss keine eigene juristische Person wie ein Verein oder eine Genossenschaft gegründet werden. Die gemeinsame Nutzung des Stroms wird stattdessen vertraglich zwischen den Beteiligten geregelt.

Auch Strom zwischen eigenen Gebäuden teilen

Besonders spannend wird die Neuerung für Menschen, die mehrere Verbrauchsstellen besitzen.

Wer beispielsweise am eigenen Wohnhaus eine Photovoltaikanlage betreibt und zusätzlich ein weiteres Haus oder Gebäude besitzt, kann den produzierten Strom künftig zwischen diesen Verbrauchsstellen aufteilen.

Ein praktisches Beispiel:

🏠 Auf dem Einfamilienhaus produziert die PV-Anlage tagsüber mehr Strom als benötigt.

☀️ Der Überschuss könnte einer weiteren eigenen Verbrauchsstelle zugeordnet werden.

👨‍👩‍👧 Ebenso kann Solarstrom innerhalb einer Familie oder zwischen anderen Vertragspartnern geteilt werden.

Damit lässt sich selbst erzeugte Energie flexibler dort einsetzen, wo sie tatsächlich gebraucht wird.

Nicht nur für Privathaushalte interessant

Die neuen Möglichkeiten beschränken sich laut der Energie- und Umweltagentur Niederösterreich nicht auf private Haushalte. Auch Unternehmen, landwirtschaftliche Betriebe und Gemeinden können entsprechende Modelle nutzen.

Bestehende Energiegemeinschaften werden dadurch nicht ersetzt. Peer-to-Peer-Modelle stellen vielmehr eine zusätzliche und organisatorisch einfachere Möglichkeit für bestimmte Anwendungsfälle dar.

In Niederösterreich beteiligen sich laut Land NÖ bereits mehr als 120.000 Menschen an Formen der gemeinsamen Energienutzung.

Ab 5. Oktober praktisch umsetzbar

Die gesetzlichen Bestimmungen zur gemeinsamen Energienutzung sind mit 1. Oktober 2026 in Kraft getreten. Die praktische Umsetzung der neuen Peer-to-Peer-Modelle und Eigenversorgungsanlagen soll ab 5. Oktober 2026 möglich sein.

Zum Start gibt es allerdings eine wichtige Einschränkung:

Die beteiligten Zählpunkte müssen zunächst beim selben Netzbetreiber liegen.

Eine netzübergreifende Umsetzung soll laut Land Niederösterreich ab April 2027 möglich werden.

Vergünstigte Netzentgelte kommen später

Auch bei den Netzkosten ist ein genauer Blick notwendig.

Die neuen vergünstigten Netzentgelte für Peer-to-Peer-Modelle im lokalen und regionalen Bereich sollen nach aktuellem Stand erst mit 1. Jänner 2027 zur Anwendung kommen. Wer bereits 2026 ein solches Modell nutzen möchte, sollte daher vorab genau prüfen, welche Kosten tatsächlich anfallen.

Was bedeutet das für Besitzer einer PV-Anlage?

Die Neuerung könnte vor allem dort interessant werden, wo Stromproduktion und Stromverbrauch zeitlich oder räumlich auseinanderliegen.

Statt überschüssige Energie ausschließlich klassisch einzuspeisen, entsteht eine weitere Möglichkeit: Strom kann innerhalb eines überschaubaren Kreises direkt weitergegeben werden.

Gerade in einer Region mit vielen Einfamilienhäusern, landwirtschaftlichen Betrieben und Photovoltaikanlagen ergeben sich dadurch interessante Anwendungsfälle – etwa innerhalb einer Familie, zwischen Nachbarn oder zwischen mehreren eigenen Gebäuden.

Ob sich ein Peer-to-Peer-Modell finanziell lohnt, hängt allerdings vom jeweiligen Verbrauch, der Erzeugungsmenge, den vereinbarten Konditionen sowie Netz- und sonstigen Kosten ab. Ein Vergleich mit einer klassischen Einspeisung oder einer Energiegemeinschaft bleibt daher sinnvoll.

Kostenlose Beratung und Musterverträge

Wer sich für das neue Modell interessiert, kann sich bei der Energieberatung Niederösterreich informieren. Dort werden Fragen zu den neuen gesetzlichen Möglichkeiten kostenlos beantwortet.

Zusätzlich bietet die Energie- und Umweltagentur NÖ am 12. Oktober 2026 um 16:30 Uhr ein kostenloses Online-Webinar zum Thema an. Für die praktische Umsetzung sollen außerdem Musterverträge zur Verfügung stehen.

Fazit: Solarstrom wird flexibler nutzbar

Mit dem Peer-to-Peer-Stromaustausch bekommt selbst erzeugter Solarstrom eine zusätzliche Nutzungsmöglichkeit. PV-Besitzer können überschüssige Energie künftig nicht nur klassisch einspeisen, sondern unter bestimmten Voraussetzungen auch direkt mit anderen teilen oder verkaufen.

Gerade für Familien, Nachbarn, Besitzer mehrerer Gebäude sowie landwirtschaftliche Betriebe kann das interessant sein.

Die ersten Modelle können bereits ab 5. Oktober 2026 umgesetzt werden. Gleichzeitig befinden sich einige Rahmenbedingungen noch in einer Übergangsphase: Netzübergreifende Modelle und vergünstigte Netzentgelte folgen erst später.


Quelle: Land Niederösterreich / NÖ Energie- und Umweltagentur (eNu), Informationen vom 1. Oktober 2026.

Originalmeldung des Landes Niederösterreich

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