Winterreifenpflicht 2026 in Österreich: Ab 1. November gelten wieder besondere Vorschriften

Mit 1. November 2026 beginnt in Österreich wieder die gesetzliche Winterreifenpflicht. Bis zum 15. April 2027 müssen Autofahrer bei winterlichen Straßenverhältnissen mit geeigneter Bereifung unterwegs sein. Wer die Vorschriften missachtet, riskiert nicht nur Geldstrafen, sondern auch Probleme bei einem Unfall. Besonders in Niederösterreich sollten sich Autofahrer rechtzeitig auf die kalte Jahreszeit vorbereiten.

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Ab 1. November gilt wieder die Winterreifenpflicht

Die Temperaturen sinken, die Tage werden kürzer und die ersten frostigen Nächte kündigen den Winter an. Für Autofahrer bedeutet das: Es ist wieder Zeit, das Fahrzeug auf die kalte Jahreszeit vorzubereiten.

In Österreich gilt von 1. November 2026 bis 15. April 2027 die sogenannte situative Winterausrüstungspflicht für Pkw und leichte Nutzfahrzeuge bis 3,5 Tonnen.

Das bedeutet allerdings nicht, dass während dieses gesamten Zeitraums grundsätzlich Winterreifen montiert sein müssen. Entscheidend sind die tatsächlichen Straßenverhältnisse.

Bei Schnee, Schneematsch oder Eis dürfen Fahrzeuge nur mit entsprechender Winterausrüstung gefahren werden.

Wann sind Winterreifen tatsächlich vorgeschrieben?

Die Winterreifenpflicht ist in Österreich witterungsabhängig.

Winterreifen sind erforderlich, wenn die Fahrbahn beispielsweise durch folgende Bedingungen winterlich ist:

  • Schneebedeckte Straßen
  • Schneematsch auf der Fahrbahn
  • Eis oder Glatteis
  • Überfrierende Nässe

Herrschen dagegen trockene Straßenverhältnisse ohne Schnee oder Eis, dürfen Pkw auch innerhalb des gesetzlichen Zeitraums mit Sommerreifen gefahren werden.

Dennoch empfehlen Verkehrsexperten, nicht bis zum ersten Schneefall zu warten.

Besonders in den frühen Morgenstunden können die Temperaturen bereits unter den Gefrierpunkt sinken. Feuchte Straßen können dann innerhalb kurzer Zeit gefährlich glatt werden.

Welche Profiltiefe müssen Winterreifen haben?

Damit ein Reifen in Österreich rechtlich als Winterreifen anerkannt wird, muss er bestimmte Voraussetzungen erfüllen.

Für die bei Pkw üblichen Radialreifen gilt eine gesetzliche Mindestprofiltiefe von 4 Millimetern.

Bei Diagonalreifen beträgt die vorgeschriebene Mindestprofiltiefe 5 Millimeter.

Zusätzlich benötigen die Reifen eine entsprechende Winterkennzeichnung, beispielsweise:

  • M+S, M&S oder M.S.
  • Alpine-Symbol mit Berg und Schneeflocke

Das Alpine-Symbol ist beim Kauf neuer Winterreifen besonders empfehlenswert, da es auf eine geprüfte Wintertauglichkeit hinweist.

Der ÖAMTC empfiehlt, Winterreifen möglichst bereits mit fünf bis sechs Millimetern Restprofil in die Wintersaison zu starten. Dadurch bleibt ausreichend Reserve für die kommenden Monate.

Sind Ganzjahresreifen ebenfalls erlaubt?

Ja, auch Ganzjahresreifen beziehungsweise Allwetterreifen dürfen in Österreich verwendet werden.

Voraussetzung ist, dass sie über eine gesetzlich anerkannte Winterkennzeichnung und die erforderliche Mindestprofiltiefe verfügen.

Wer überwiegend kurze Strecken fährt und selten bei starkem Schneefall unterwegs ist, kann Ganzjahresreifen als Alternative in Betracht ziehen.

Allerdings unterscheiden sich die Fahreigenschaften je nach Reifenmodell erheblich. Gerade bei Schnee, Eis und niedrigen Temperaturen sollte deshalb auf die Qualität der Reifen geachtet werden.

Für Autofahrer, die regelmäßig in schneereichen Regionen oder im Gebirge unterwegs sind, können hochwertige Winterreifen die bessere Wahl sein.

Welche Strafen drohen ohne Winterreifen?

Wer bei winterlichen Straßenverhältnissen ohne die vorgeschriebene Winterausrüstung fährt, muss mit einer Verwaltungsstrafe rechnen.

Bei einfachen Verstößen sind Geldstrafen möglich. Werden andere Verkehrsteilnehmer gefährdet, können die Strafen deutlich höher ausfallen.

Besonders problematisch kann eine falsche Bereifung nach einem Verkehrsunfall werden.

Wer bei winterlichen Bedingungen mit Sommerreifen unterwegs ist und einen Unfall verursacht, muss unter Umständen nachweisen, dass dieser auch mit ordnungsgemäßer Winterausrüstung passiert wäre.

Gelingt dieser Nachweis nicht, kann ein Mitverschulden angenommen werden.

Auch versicherungsrechtliche Folgen sind möglich.

Schneeketten als Alternative – aber nicht immer erlaubt

Unter bestimmten Voraussetzungen können Schneeketten die vorgeschriebenen Winterreifen ersetzen.

Dafür müssen Schneeketten auf mindestens zwei Antriebsrädern montiert sein.

Diese Alternative ist jedoch nur zulässig, wenn die Straße durchgehend oder nahezu durchgehend mit Schnee oder Eis bedeckt ist.

Auf trockener Fahrbahn dürfen Schneeketten nicht einfach als Ersatz für Winterreifen verwendet werden.

Wer regelmäßig in höher gelegenen Regionen unterwegs ist, sollte passende Schneeketten mitführen und sich bereits vor dem Winter mit deren Montage vertraut machen.

Winterreifen in Niederösterreich: Vorsicht vor morgendlicher Glätte

Auch in Niederösterreich sollten Autofahrer die Winterreifenpflicht ernst nehmen.

Besonders im Waldviertel, Mostviertel und in höher gelegenen Regionen können winterliche Straßenverhältnisse bereits früh auftreten.

Doch auch im Marchfeld und im Bezirk Gänserndorf ist Vorsicht geboten.

Vor allem auf wenig befahrenen Nebenstraßen, Brücken und schattigen Straßenabschnitten kann sich bei niedrigen Temperaturen Glatteis bilden.

Wer morgens zur Arbeit fährt oder spätabends unterwegs ist, sollte deshalb die Wetterentwicklung im Auge behalten.

Gerade bei plötzlich auftretender Glätte können geeignete Winterreifen entscheidend zur Fahrsicherheit beitragen.

Das Auto rechtzeitig winterfit machen

Neben dem Reifenwechsel sollten Autofahrer weitere wichtige Punkte überprüfen.

Diese Maßnahmen helfen bei der Vorbereitung auf den Winter:

  • Winterreifen auf Profiltiefe, Beschädigungen und richtigen Reifendruck kontrollieren.
  • Frostschutzmittel für die Scheibenwaschanlage nachfüllen.
  • Scheibenwischer auf ihre Funktion überprüfen.
  • Fahrzeugbatterie kontrollieren lassen.
  • Eiskratzer und Schneebesen griffbereit halten.
  • Beleuchtung und Scheinwerfer überprüfen.
  • Bei längeren Fahrten Wetterbericht und Straßenzustand kontrollieren.

Besonders wichtig ist eine freie Sicht. Vor Fahrtantritt müssen Scheiben, Spiegel und Beleuchtung ausreichend von Schnee und Eis befreit werden.

Auch Schnee auf dem Fahrzeugdach sollte entfernt werden, damit er während der Fahrt nicht auf andere Verkehrsteilnehmer fällt.

Rechtzeitig einen Termin für den Reifenwechsel vereinbaren

Erfahrungsgemäß steigt die Nachfrage nach Reifenwechselterminen deutlich, sobald die ersten frostigen Nächte oder Schneefälle angekündigt werden.

Wer frühzeitig einen Termin in einer Werkstatt vereinbart, vermeidet längere Wartezeiten.

Der ÖAMTC empfiehlt, den Zustand vorhandener Winterreifen rechtzeitig zu kontrollieren und nicht erst beim ersten Wintereinbruch zu reagieren.

Auch das Reifenalter und mögliche Beschädigungen sollten berücksichtigt werden.

Fazit: Gut vorbereitet durch den Winter

Die Winterreifenpflicht beginnt in Österreich am 1. November 2026 und endet am 15. April 2027.

Für Pkw gilt sie bei winterlichen Fahrbahnverhältnissen. Wer bei Schnee, Eis oder Schneematsch unterwegs ist, benötigt eine gesetzlich zulässige Winterausrüstung.

Unabhängig von den gesetzlichen Vorschriften lohnt es sich, frühzeitig auf geeignete Reifen umzusteigen.

Denn gerade bei wechselhaften Wetterbedingungen kann eine gute Vorbereitung helfen, Unfälle zu vermeiden und sicher ans Ziel zu kommen.

Weitere Informationen: Österreichisches Behördenportal: https://www.oesterreich.gv.at/ ÖAMTC: https://www.oeamtc.at/


Quellen: Österreichisches Behördenportal, Bundesministerium für Innovation, Mobilität und Infrastruktur sowie ÖAMTC. Stand: Oktober 2026.

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