Solarstrom direkt mit anderen teilen: Peer-to-Peer-Verträge starten in Österreich

Mit Peer-to-Peer-Verträgen kann selbst erzeugter Solarstrom direkt mit anderen Teilnehmern geteilt werden.

  • ⚡ Piercinator.at – Dein Style. Dein Schmuck. Deine Piercings.
  • Computerspiele.at
  • Anzeige

    Werbung auf imBezirk.at Gänserndorf!

Wer eine Photovoltaikanlage besitzt und mehr Strom produziert, als im eigenen Haushalt benötigt wird, bekommt in Österreich eine neue Möglichkeit: Ab Oktober 2026 können Erzeuger ihren selbst produzierten Strom über sogenannte Peer-to-Peer-Verträge direkt mit anderen teilen, verkaufen oder sogar verschenken.

Damit könnte Solarstrom vom eigenen Dach künftig beispielsweise bei Familienmitgliedern, Freunden oder anderen Teilnehmern genutzt werden – ohne dafür zwingend eine klassische Energiegemeinschaft mit eigener Rechtsperson gründen zu müssen.

Solarstrom direkt mit anderen teilen: Peer-to-Peer-Verträge starten in Österreich
KI-generiert mit ChatGPT / imBezirk.at

Was ist ein Peer-to-Peer-Vertrag für Strom?

Das Prinzip ist vergleichsweise einfach: Zwei oder mehrere Teilnehmer schließen eine vertragliche Vereinbarung über die gemeinsame Nutzung von selbst erzeugtem Strom ab.

Ein Beispiel: Eine Familie besitzt ein Einfamilienhaus mit Photovoltaikanlage. Während des Tages produziert die Anlage mehr Strom, als im Haus verbraucht wird. Über einen Peer-to-Peer-Vertrag kann ein Teil dieses Überschusses künftig einem anderen teilnehmenden Haushalt zugeordnet werden.

Dabei kann der erzeugte Strom verkauft oder auch kostenlos weitergegeben werden.

Anders als bei einer klassischen Energiegemeinschaft muss für einen Peer-to-Peer-Vertrag nicht zwingend eine eigene juristische Person gegründet werden. Die Vereinbarung erfolgt direkt zwischen den Beteiligten.

Ab wann ist das möglich?

Die gesetzlichen Bestimmungen zur gemeinsamen Energienutzung treten mit 1. Oktober 2026 in Kraft.

Die praktische Umsetzung der neuen Möglichkeiten soll ab 5. Oktober 2026 möglich sein. Zunächst gibt es allerdings eine wichtige Einschränkung: Die beteiligten Zählpunkte müssen beim selben Netzbetreiber liegen.

Eine netzgebietsübergreifende und damit österreichweite Umsetzung ist nach aktuellem Stand voraussichtlich ab April 2027 vorgesehen.

Der bestehende Stromvertrag bleibt erhalten

Wer an einem Peer-to-Peer-Modell teilnimmt, verabschiedet sich deshalb nicht automatisch von seinem bisherigen Energieversorger.

Der bestehende Stromliefervertrag bleibt bestehen. Das ist auch notwendig, denn die Photovoltaikanlage des anderen Teilnehmers produziert naturgemäß nicht rund um die Uhr ausreichend Strom.

Steht gerade kein oder zu wenig geteilter Solarstrom zur Verfügung, wird der zusätzliche Strom weiterhin über den normalen Energieversorger bezogen.

Auch für die Einspeisung beziehungsweise Abnahme des nicht innerhalb des P2P-Modells verwendeten Stroms sind entsprechende Verträge erforderlich.

Smart Meter ist Voraussetzung

Damit nachvollzogen werden kann, wie viel Strom erzeugt, verbraucht und zwischen den Teilnehmern aufgeteilt wird, ist ein Smart Meter erforderlich.

Die Messdaten bilden die Grundlage für die Zuordnung und Abrechnung des gemeinsam genutzten Stroms.

Den Strompreis können die Teilnehmer vereinbaren

Interessant ist das Modell auch deshalb, weil die Beteiligten die wirtschaftlichen Bedingungen untereinander vereinbaren können.

Der Solarstrom kann beispielsweise zu einem festgelegten Preis verkauft werden. Ebenso ist eine kostenlose Weitergabe möglich.

Damit entstehen ganz unterschiedliche Anwendungsmöglichkeiten: Eltern könnten beispielsweise einen Teil ihres PV-Überschusses ihren Kindern zur Verfügung stellen oder mehrere Teilnehmer könnten eine Vereinbarung zur gemeinsamen Nutzung ihrer überschüssigen Energie treffen.

Auch Unternehmen können grundsätzlich an solchen Modellen teilnehmen.

Was ist der Unterschied zu einer Energiegemeinschaft?

Erneuerbare-Energie-Gemeinschaften bleiben weiterhin bestehen und bieten insbesondere für größere Gruppen interessante Möglichkeiten.

Peer-to-Peer-Verträge können dagegen eine schlankere Lösung darstellen, wenn nur wenige Beteiligte gemeinsam Strom nutzen möchten.

Je größer die Zahl der Erzeuger und Abnehmer wird, desto komplexer können jedoch beispielsweise Abrechnung und vertragliche Abstimmungen werden. In solchen Fällen kann eine Energiegemeinschaft weiterhin die geeignetere Organisationsform sein.

Was passiert mit den Netzentgelten?

Hier lohnt sich ein genauer Blick auf den Starttermin.

Peer-to-Peer-Modelle können zwar bereits im Oktober 2026 innerhalb eines Netzbetreibergebiets umgesetzt werden. Vergünstigte Netzentgelte für die neuen P2P-Modelle werden nach aktuellem Stand jedoch erst ab 1. Jänner 2027 erwartet.

Wie hoch die Reduktion ausfällt beziehungsweise ob sie zur Anwendung kommt, hängt unter anderem von der Entfernung beziehungsweise der Netzebene zwischen den beteiligten Teilnehmern ab.

Gerade für regionale Modelle könnte dieser Punkt künftig besonders interessant werden.

Ein Beispiel aus der Praxis

Angenommen, eine Photovoltaikanlage produziert an einem sonnigen Tag deutlich mehr Strom, als der Haushalt selbst benötigt.

Bisher wird dieser Überschuss üblicherweise über einen Abnahmevertrag ins öffentliche Netz eingespeist.

Mit einem Peer-to-Peer-Vertrag könnte ein Teil dieses Stroms stattdessen einem anderen Teilnehmer zugeordnet werden. Erzeuger und Abnehmer vereinbaren dabei selbst, ob und zu welchem Preis die Energie weitergegeben wird.

Der physikalische Strom fließt dabei natürlich weiterhin über das öffentliche Stromnetz – neu ist vor allem die vertragliche und abrechnungstechnische Zuordnung.

Auch Solarstrom verschenken wird möglich

Eine besonders interessante Möglichkeit ist die kostenlose Weitergabe.

Wer seinen überschüssigen PV-Strom nicht verkaufen möchte, kann diesen im Rahmen der entsprechenden Vereinbarung auch anderen Teilnehmern zur Verfügung stellen.

Damit könnte überschüssige Sonnenenergie beispielsweise innerhalb einer Familie oder für soziale Zwecke genutzt werden.

Für wen könnten Peer-to-Peer-Verträge interessant sein?

Besonders interessant könnte das neue Modell für Familien, Nachbarn, kleinere Unternehmen oder Personen mit mehreren Standorten sein.

Voraussetzung ist allerdings, dass die technischen und vertraglichen Bedingungen erfüllt werden. Zum Start im Oktober kommt zusätzlich die Beschränkung auf Zählpunkte innerhalb desselben Netzbetreibers hinzu.

Ab voraussichtlich April 2027 soll diese Grenze fallen und das Teilen von Strom auch über mehrere Netzgebiete hinweg möglich werden.

Mustervorlagen stehen bereits zur Verfügung

Wer sich näher mit dem Thema beschäftigen möchte, muss einen solchen Vertrag nicht völlig selbst entwickeln.

Die Österreichische Koordinationsstelle für Energiegemeinschaften stellt bereits Mustervorlagen für Peer-to-Peer-Verträge zur Verfügung.

Dabei gibt es unter anderem Vorlagen für Vereinbarungen zwischen einem Erzeuger und einem oder mehreren Abnehmern sowie für Modelle mit mehreren Erzeugern und mehreren Abnehmern.

Solarstrom wird damit noch stärker regional nutzbar

Mit den neuen Peer-to-Peer-Verträgen entsteht neben Energiegemeinschaften eine weitere Möglichkeit, erneuerbaren Strom gemeinsam zu nutzen.

Gerade in Regionen mit vielen Einfamilienhäusern und Photovoltaikanlagen könnte das interessant werden: Überschüssiger Solarstrom muss nicht ausschließlich klassisch eingespeist werden, sondern kann künftig gezielt anderen Teilnehmern zur Verfügung gestellt werden.

Wie einfach die praktische Anmeldung und Abrechnung tatsächlich funktioniert und welche Angebote Dienstleister dafür entwickeln werden, dürfte sich allerdings erst nach dem Start im Oktober zeigen.

Für Besitzer einer Photovoltaikanlage lohnt es sich jedenfalls, die neue Möglichkeit im Auge zu behalten – insbesondere dann, wenn im Familien-, Freundes- oder Unternehmensumfeld Interesse am gemeinsam genutzten Solarstrom besteht.


Quelle & weitere Informationen:
Österreichische Koordinationsstelle für Energiegemeinschaften – Informationen zu Peer-to-Peer-Verträgen und gemeinsamer Energienutzung.

Peer-to-Peer-Verträge – Österreichische Koordinationsstelle für Energiegemeinschaften

Stand: September 2026

Wie finden Sie den Artikel?

0 Reaktionen